AGBs

Geltungsbereich

Mit der Anmeldung zu einem Kurs von Fit im Wasser (fortan auch: „FiW“) akzeptieren die Kund:innen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: “AGB)“. Die Anmeldung der Kund:innen zu einem Kurs von FiW ist verbindlich und der Vertrag zwischen der FiW und der Kundin kommt durch die Überweisung der Kursgebühren durch die Kund:innen an FiW zustande. Die vorliegenden AGB sind verbindlicher Vertragsbestandteil.


Fit im Wasser behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf der Website von Fit im Wasser (www.fitimwasser.ch) publizierte Fassung.

 

Teilnahmebedingungen

Eine Teilnahme an einem Kurs von FiW wird ab der 24. Schwangerschaftswoche empfohlen und ist nur möglich, sofern keine gesundheitlichen Hindernisse auf Seiten der Kund:innen vorliegen.

Die Kursgebühren müssen vor Beginn des Kurses beglichen werden. Die Anmeldung der Kund:innen zu einem Kurs von FiW ist verbindlich. Bei Fernbleiben der Kund:in oder Verhinderung an der Teilnahme werden die Kursgebühren von FiW nicht zurückerstattet.

Ausgenommen sind Fälle von schwangerschaftsbedingten Verhinderungen (Frühgeburtsbestrebungen) oder höherer Gewalt. Die Anmeldung zu einem Kurs bei FiW ist persönlich und nicht übertragbar. Allfällige Absagen müssen für eine Rückerstattung bis 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgen.

 

Angebot

Fit im Wasser bietet einen Geburtsvorbereitungskurs für werdende Mütter an. Eine Teilnahme wird ab der 24. Schwangerschaftswoche empfohlen, kann aber auch bereits vorher stattfinden.

FiW behält sich das Recht vor, den Standort der Angebote, die Betriebszeiten, die Ausstattung sowie die Betreuungsleistungen der Angebote jederzeit zu verändern. Die jeweiligen Angebote sind auf der Website von FiW (www.fitimwasser.ch) publiziert. Fit im Wasser behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der Angebote und Preise vorzunehmen, insbesondere auch Angebote aus dem Leistungskatalog zu entfernen oder Kursplanänderungen vorzunehmen.

 

Zahlungsmodalitäten

Die Kund:innen verpflichten sich die Entschädigung für die gebuchten Leistungen gemäss Preisübersicht auf der Website von FiW (www.fitimwasser.ch) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung auf ein von FiW zu bestimmendes Konto einzuzahlen. Bezahlt die Kundin die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, wird sie gemahnt (1. Zahlungserinnerung und 1. Mahnung erfolgen kostenlos, für die zweite Mahnung werden CHF 20 in Rechnung gestellt). Fit im Wasser behält sich das Recht vor im Falle des Zahlungsverzuges, der Kundin die Nutzung ihrer Angebote zu verweigern.

 

Gänzliche/teilweise Einstellung der Angebote

Kann Fit im Wasser aus unverschuldeten Gründen ihre Leistungen nicht erbringen (z.B. aufgrund von höherer Gewalt), hat die Kundin keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzangebote. Es besteht keinen Anspruch auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Entschädigungen oder auf eine Preisreduktion.
Sind die Voraussetzungen für höhere Gewalt nicht erfüllt, die Durchführung der Angebote von FiW aber dennoch nicht möglich (z.B. kurzfristige Nicht-Verfügbarkeit der benötigten Infrastruktur), behält sich FiW das Recht vor, den Kurs resp. den Kurstermin kurzfristig abzusagen und das Geld für den ausgefallenen Teil zurückzuerstatten.

 

Haftung

Die Kund:innen nehmen die Angebote von FiW auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr in Anspruch. Die Kund:innen sind für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich. Fit im Wasser schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung infolge von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten, Diebstahl oder Sachbeschädigung aus. Vorbehalten bleiben einzig Fälle von grobfahrlässiger oder absichtlicher Schadenzufügung durch Fit im Wasser. Die Kund:innen haften für die durch sie verursachte Beschädigungen an Leihgenständigen (z.B. Schwimmhilfen) sowie für deren Verlust und hat FiW die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen.

 

Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen «Fit im Wasser»